Das Berichtsheft – Wie funktioniert der Ausbildungsnachweis für TFA?
Der Ausbildungsnachweis, oder umgangssprachlich bzw. früher auch als Berichtsheft bekannt, ist für alle Auszubildenden verpflichtend. Das wird im BBiG (§ 13 Satz 2 Nummer 7) und in der Ausbildungsverordung für TFA (§ 7 TiermedFAngAusbV) genau geregelt. Es soll das gesamte Ausbildungsgeschehen wiederspiegeln. Dabei geht es sowohl um die Tätigkeiten in der Praxis, als auch um die Lerninhalte in der Berufsschule.
Wie führe ich mein Berichtsheft?
Es kommt immer ein bisschen auf das Bundesland an in dem man seine Ausbildung macht. Aber grundsätzlich gibt es immer einen Teil, in dem theoretisches Wissen in Form von einem Bericht über ein praxisbezogenen Thema abgehandelt werden muss und einen anderen Teil, in dem man berichtet, welche Aufgaben man in der Praxis erfüllt hat. Welches Thema behandelt werden soll kann man bei den meisten Landestierärztekammern (LTK) erfahren. Die LTKs veröffentlichen meistens recht ausführliche Listen zu den Themen die behandelt werden können. Ist dies nicht der Fall, kann man sich am Ausbildungsrahmenplan orientieren. Bei den Aufgaben in der Praxis sollte man immer darauf achten, dass man “assistiert” oder “unter Aufsicht” hinzufügt und nicht nur Decken wäscht, Müll raus bringt und Wartezimmer putzt. Hast du alles ausgefüllt, musst sowohl Du als auch dein Ausbilder den Ausbildungsnachweis unterschreiben
Ideen für praxisbezogene Themen:
Die Themen sind sehr vielfältig und ich glaube es ist für jeden das ein oder andere Thema dabei, für dass man sich begeistern kann. Meist reicht eine DIN A4 Seite schon aus, um ein Thema abzuhandeln. (kleiner Tipp: man darf auch Zeichnungen machen ;))
- Marketing in der Tierarztpraxis (z.B. Führen eines Instagramaccounts)
- Schweigepflicht
- Der Ausbildungsvertrag
- Mülltrennung und Umweltschutz
- Hygiene
- Infektionskrankheiten (z.B. Zoonosen, Meldepflichtige Krankheiten)
- Röntgen
- Arbeitsschutz
- Behandlungsassistenz (z.B. Vorbereitung einer Anästhesie, Behandlungsabläufe dokumentieren, Verbandskunde)
- Abgabe von Arzneimitteln
- Materialbeschaffung, -verwaltung und -lagerung
- Laborthemen (Urinuntersuchungen, Kotuntersuchungen, Präanalytik, Inhouse Laboruntersuchungen)
- Abrechnungswesen
Woher bekomme ich das Berichtsheft?
Bei der zuständigen Landestierärztekammer. Entweder wird direkt ein Exemplar mit dem bestätigtem Ausbildungsvertrag mitgeschickt, oder man lädt es sich über die Website der entsprechenden LTK runter und druckt es aus bzw. bearbeitet es mit dem Computer. Meistens ist dort auch noch ein Beispiel Berichtsheft, an dem man sich orientieren kann.
Darf ich mein Berichtsheft während der Arbeitszeit schreiben?
Ja, laut Paragraph 14 Absatz 2 BBiG ist dem Auszubildenden während der Arbeitszeit zu ermöglichen, dass Er/Sie das Berichtsheft führen kann. Wiederum hat der Ausbilder die Pflicht das Berichtsheft regelmäßig zu kontrollieren. Was unter regelmäßig verstanden wird, kommt immer auf die individuellen Absprachen zwischen Azubi und Ausbilder an.
Wird das Berichtsheft benotet?
Nein! Aber es muss vollständig sein, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Ist das Berichtsheft nicht vorhanden wird man nicht zur Prüfung zugelassen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mir unsicher bin?
Also, als erstes natürlich an euren Ausbilder oder an Arbeitskollegen. Der Ausbildende sollte dir schon das meiste beantworten können, bzw. sollte er/sie wissen, wo die fehlenden Infos herzubekommen sind. Ist der Ausbilder nicht der richte Ansprechpartner für euch, aus welchen Gründen auch immer, kannst du dich immer auch an deine Berufsschullehrer oder auch Mitschüler wenden. Als drittes gibt es dann immer noch die Landestierärztekammer. Dort gibt es meistens jemanden der für die Ausbildung der TFA zuständig ist und diese Person sollte dir alles rund um das Berichtsheft erklären können.